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Neues Corona-Update des Landgerichts Frankfurt am Main-Stand 22.04.2021: Testung für Verfahrensbeteiligte

Neues Corona-Update durch das Landgericht Frankfurt am Main – Stand 22.04.2021:

 

Corona-Testung von Verfahrensbeteiligten

Der oder die Vorsitzende kann im Hinblick auf die Ansteckungsrisiken zum Schutze der an der Verhandlung Teilnehmenden die Testung der Verfahrensbeteiligten anordnen.  

Sollte die Durchführung eines Schnelltestes angeordnet worden sein, wird mit der Ladung ein entsprechendes Hinweisschreiben mit allen notwendigen Informationen übersandt.   

Die Testung kann kostenfrei an den in diesem Hinweisschreiben genannten Teststellen unter Vorlage der Ladung, aus der die Anordnung der Durchführung eines Schnelltestes hervorgeht, vorgenommen werden. Es besteht die Möglichkeit, den Schnelltest am Nachmittag oder Abend vor der Verhandlung oder aber am Morgen des Verhandlungstages durchzuführen. Es wurden hier entsprechende primäre Zeiträume (am Vormittag) zur Testung für Verfahrensbeteiligte eingeräumt. Der Test sollte nicht älter als 24 Stunden sein.

Dieser Hinweis gilt auch für das Amtsgericht Frankfurt, Amtsgericht Frankfurt-Höchst, Amtsgericht Bad Homburg, Amtsgericht Königstein und das Oberlandesgericht Frankfurt.  

Laut Auskunft der Justiz wird diese Anordnung auf Testung aber wohl überwiegend in größeren Gerichtsverfahren mit vielen Beteiligten erfolgen.

 

Um Missverständnisse zu vermeiden wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Zugang zu den Gerichtsgebäuden aber nach wie vor OHNE TESTUNG möglich ist!