13:00 - 18:00 Uhr

ONLINE-Seminar: Arbeitsrechtliche Fragen bei Masseunzulänglichkeit in der Arbeitgeberinsolvenz und Passivlegitimation in der Arbeitgeberinsolvenz (§ 15 FAO)

Wir laden Sie ein zu unserem ONLINE-Seminar mit dem Thema

 Arbeitsrechtliche Fragen bei Masseunzulänglichkeit in der Arbeitgeberinsolvenz

sowie

 Kündigung und Passivlegitimation in der Arbeitgeberinsolvenz

am

 Mittwoch, 19. Oktober 2022, 13.00 Uhr – ca. 18.00 Uhr

(Webinar, den Zugangslink erhalten Sie 1-2 Tage vor dem Termin)

 Referent:  Rechtsanwalt Dr. Thomas Banse, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht

  1. Arbeitsrechtliche Fragen bei Masseunzulänglichkeit in der Arbeitgeberinsolvenz:

In vielen Insolvenzverfahren ist nicht genügend Masse vorhanden, um sämtliche im eröffneten Verfahren fällig werdende Masseverbindlichkeiten zu erfüllen. Die „Insolvenz in der Insolvenz“ stellt nicht nur den Insolvenzverwalter vor erhöhte Anforderungen, sondern auch die Arbeitnehmerseite. In der Veranstaltung werden sämtliche Aspekte der Masseunzulänglichkeit besprochen, die aus Arbeitnehmersicht arbeitsrechtlich von Bedeutung sind. Ziel des Seminars ist die Vermittlung des Rüstzeugs für die optimale Verfolgung arbeitsrechtlicher Ansprüche bei Masseunzulänglichkeit. Unter anderem werden folgende Aspekte angesprochen:

  • Grundsätzliches zur gesetzlichen Regelung; Abgrenzung Massearmut, Masseunzulänglichkeit und normales Verfahren
  • Wirkung der Anzeige: neue Rangordnung für Masseverbindlichkeiten; Einteilung in Alt- und Masseverbindlichkeiten
  • Besonderheiten bei erneuter Anzeige der Masseunzulänglichkeit
  • Abwicklung des Verfahrens: Verteilung und Einstellung
  • Rückkehr in reguläres Verfahren möglich?
  • Altmasseverbindlichkeiten gem. § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO
  • Neumasseverbindlichkeiten durch „Verstreichenlassen“ der ersten Kündigungsmöglichkeit (§ 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO)
  • Neumasseverbindlichkeiten durch Inanspruchnahme der Gegenleistung (§ 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO)
  • „Unproduktive Zeiten“ i.S. der BAG-Rechtsprechung
  • Rechtsprechungsänderung zu Urlaubs- bzw. Urlaubsabgeltungsansprüchen sowie Sonderzahlungen bei Masseunzulänglichkeit
  • Prozessuale Durchsetzung von Alt- und Neumasseforderungen
  • Insolvenzsozialplanforderungen und Masseunzulänglichkeit
  • Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters bei Begründung von Neumasseverbindlichkeiten
  1. Kündigung und Passivlegitimation in der Arbeitgeberinsolvenz

Thema im zweiten Block ist die Frage, wer im Zuge eines Insolvenzverfahrens die Arbeitgeberstellung innehaben kann und wen der Arbeitnehmer bzw. sein Anwalt dementsprechend prozessual in Anspruch nehmen muss. Die Arbeitgeberstellung wechselt nicht nur mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Ein Arbeitgeberwechsel kann z. B. auch schon im Eröffnungsverfahren stattfinden (Stichwort ,,starker“ oder ,,halbstarker“ vorläufiger Insolvenzverwalter), durch Freigabe einer selbständigen Tätigkeit des Arbeitgebers gemäß § 35 lnsO, durch Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens gemäß § 200 lnsO. Im ersten Teil der Veranstaltung werden die möglichen insolvenzrechtlichen Konstellationen und die jeweiligen arbeitsrechtlichen materiellrechtlichen und prozessualen Auswirkungen vorgestellt.

Gegenstand des zweiten Teils der Veranstaltung ist der – haftungsträchtige – Wechsel der Arbeitgeberstellung im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses. Aufgrund der kurzen Klagefrist des § 4 KSchG muss der ,,richtige“ Beklagte zügig ermittelt werden. Sämtliche praxisrelevanten Fallkonstellationen werden behandelt und ein rechtssicherer Umgang damit vermittelt. Ebenfalls erörtert werden Rechtsprobleme der Kündigungsvorschrift des § 113 lnsO sowie der Unterbrechung (§ 240 ZPO) und Aufnahme des Verfahrens im Insolvenzverfahren (§§ 85 f. lnsO).

Eine Bescheinigung über eine Fortbildung nach § 15 FAO über 5 Stunden wird erteilt.

Für das Online-Seminar benötigen Sie einen Internetzugang (idealerweise PC/Notebook) sowie einen Lautsprecher oder ein USB-Headset. Sie erhalten vor dem Seminar (nach Ihrer Anmeldung) eine Beschreibung, wie Sie den Seminarraum betreten können. Das Online-Seminar wird mit der Plattform GotoWebinar von Schweitzer Fachinformationen durchgeführt.

Die Teilnahmegebühr beträgt:

  • 150,00 € Mitglieder Hessischer Anwaltsvereine
  • 300,00 € Nicht-Mitglieder
  • 120,00 € Mitglieder Hess. Anwaltsvereine mit weniger als 2 Jahren Zulassung

Die Anmeldungen erbitten mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.

 

 


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