18:30 - 21:30 Uhr

„Fritz-Bauer-Reihe“: Vortrag von Nebenklagevertreterin Frau Rechtsanwältin Christine Siegrot aus Hamburg

In Fortsetzung unserer „Fritz-Bauer-Reihe“ haben wir Frau Rechtsanwältin Christine Siegrot, Hamburg, zu einem Vortrag am

20. April 2023 um 18.30 Uhr

mit anschließendem Austausch und Umtrunk

in der Evangelische Akademie, Großer Saal, Römerberg 9, 60311 Frankfurt/M.

eingeladen.

Frau Rechtsanwältin Siegrot vertritt in den sog. „letzten NS-Prozessen“ seit Jahr 2016 zahlreiche Nebenklagen vor den Landgerichten Detmold, Münster, Wuppertal, Neubrandenburg, Hamburg und Itzehoe.

Angeklagt waren überwiegend Angehörige der Wachmannschaften in den Konzentrationslagern Auschwitz und Stutthof. In dem gerade abgeschlossenen Verfahren vor dem Landgericht Itzehoe, wurde die „1. Stenotypistin“ des Kommandanten Hoppe (Stutthof) zu einer Jugendstrafe auf Bewährung wegen der Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat Revision eingelegt.

Der Vortrag nimmt die tatsächlichen und rechtlichen Implikationen dieser späten Verfahren in den Blick. Deren gegenwärtige Rezeption in der medialen Präsentation, aber auch unter „Fachleuten“, geht trotz der späten Anerkennung des Engagements von Fritz Bauer, davon aus, dass der deutschen Justiz bis zu dem Verfahren gegen Demjanjuk (KZ Sobibor) oder gar El Motassade (9/11), bedauerlicherweise die Hände gebunden gewesen seien, die Verfahren nicht hätten verfolgt werden können. Rechtsanwältin Siegrot kritisiert und wird aufzeigen, dass der Ahndungsstillstand von NS-Unrecht auch in den letzten Jahrzehnten kein Schicksal, sondern durchaus gewollt war; hiervon zeuge u.a. die großzügige und zynische Einstellungspraxis auch der Staatsanwaltschaft Frankfurt noch in den 80er Jahren.

Der Vortrag setzt sich auch mit der „Phänomenologie“ dieser späten Verfahren auseinander. Welches sind die Rahmenbedingungen? Wie gehen die überwiegend als Jugendkammern zuständigen Richterinnen und Richter mit greisen Angeklagten um?  Welche Rolle spielen historische, aber auch gerontopsychiatrische Sachverstände in diesen späten Verfahren? Wie präsentieren sich die Angeklagten und deren Verteidigung? Wie die Nebenklage? Welche Erwartungen haben die Betroffenen, die alle ebenfalls sehr alt sind, an die deutsche Justiz und konnten und können diese Erwartungen erfüllt werden?

Wir laden Sie also zu einem höchst interessanten Abend ein und freuen uns auf viele Gäste.

Wegen der begrenzten Platzanzahl bitten wir Sie, sich freundlicherweise

 bis spätestens zum 10.04.2023

mit u.s. Formular anzumelden. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollten Sie verhindert sein, wären wir für eine Absage dankbar, damit wir weitere Interessenten nachrücken lassen können.

 


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