09:00 - 14:30 Uhr

ONLINE-Seminar: RVG in Straf- und Bußgeldsachen (§ 15 FAO)

§ 15 FAO

 

Wir laden Sie ein zu unserem  ONLINE-Seminar  mit dem Thema

RVG in Straf- und Bußgeldsachen

am

Freitag, den 10.02.2023, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr
(inklusive 2 Pausen á 15 Minuten)

Referent:   Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied
Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und Mitautor des Kommentars zum RVG Hartung/Schons/Enders und zahlreicher Aufsätze und Beiträge, erschienen in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“

 

Das Online-Seminar richtet sich speziell an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.

 

In dem Seminar werden die besonderen anwaltsvergütungsrechtlichen Problematiken in Straf- und Bußgeldsachen betrachtet. Anhand zahlreicher praxisrelevanter Fälle werden die Voraussetzung für das Entstehen und die Höhe der Gebühren aufgezeigt. Betrachtet wird nicht nur die Vergütung der Wahlverteidigerin / des Wahlverteidigers, sondern auch die Besonderheiten bei der Abrechnung mit der Staatskasse durch die Pflichtverteidigerin / den Pflichtverteidiger. Aktuelle Rechtsprechung zum anwaltlichen Vergütungsrecht und Tipps zur Optimierung des Vergütungsaufkommens fließen in das Seminar mit ein.

Themenschwerpunkte sind u.a.:

 

  • Zusätzliche Gebühren nach Nr. 4141 und 5115 VV RVG
  • Vergütungsvereinbarung: Aktuelle Rechtsprechung! Pflichtverteidiger?
  • Kann auch in Straf- und Bußgeldsachen ein Erfolgshonorar vereinbart werden? Betrachtung im Hinblick auf die gesetzliche Neuregelung zum 1.10.2021!
  • Gebühren im Adhäsionsverfahren und Probleme im Zusammenhang mit einer Pflichtverteidigung
  • Verschiedene Angelegenheiten: „Alte“ oder „neue“ Gebühren
  • Kostenerstattung aus der Staatskasse nach Freispruch!
  • Pflichtverteidigung: Rückwirkung der Bestellung
  • Pflichtverteidigung: Behandlung einer Zahlung auf die Vergütung durch den Mandanten oder einen Dritten! Ist diese auf die Pflichtverteidigervergütung anzurechnen?
  • Pflichtverteidigung: Wann können Wahlanwaltsgebühren angesetzt werden?
  • Pflichtverteidigung: Was zählt beim Längenzuschlag?
  • Dokumentenpauschale: Scannen der amtlichen Ermittlungsakte; Drucken der digital übermittelten Akte, 1,50 € für jede überlassene elektronische Datei

 

Zu dem Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein umfangreiches Skript.

Die Teilnehmer haben im Chat die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Für das Online-Seminar benötigen Sie einen Internetzugang (idealerweise PC/Notebook) sowie einen Lautsprecher oder ein USB-Headset. Sie erhalten vor dem Seminar nach Ihrer Anmeldung eine Beschreibung, wie Sie den Seminarraum betreten können. Das Online-Seminar wird in Kooperation mit ISAR-Fachseminare Jungbauer, München durchgeführt.

 

Eine Bescheinigung über eine Fortbildung nach § 15 FAO über 5 Stunden  für die Fachanwältin/den Fachanwalt für Strafrecht wird erteilt.

 

Die Teilnahmegebühr beträgt:

  • 120,00 € Mitglieder Hessischer Anwaltsvereine oder deren Mitarbeiter
  • 240,00 € Nicht-Mitglieder Hessischer Anwaltsvereine oder deren Mitarbeiter
  •   90,00 € Junganwälte und Mitglied in einem Hess.AV

Die Anmeldungen erbitten mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.

 


Anmeldeformular

    Bitte akzeptieren Sie zum Ausfüllen des Formulars die Verwendung von Google reCaptcha
    (Schutz vor Spam).
    Google reCaptcha Datenschutzerklärung

    Google reCaptcha laden