13:00 - 18:30 Uhr

Präsenz-Seminar „Mediation und CP – Cooperative Praxis“

Präsenz-SEMINAR (§ 15 FAO)

Mediation und CP – Cooperative Praxis

Rechtsstreitigkeiten und Konflikte in allen Rechtsgebieten gütlich einigen

am  Mittwoch, den 21. Juni 2023, 13:00 Uhr – 18.30 Uhr

Evangelische Akademie Frankfurt, Römerberg 9, 60311 Frankfurt (Seminarraum 1)

Referentin:    Sabine Hufschmidt, Rechtsanwältin, CP-Anwältin und zertifizierte Mediatorin (BAFM, BMWA), zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT), Ausbilderin für Mediatoren (Ausbilderin BM) und Universität Potsdam sowie Akademische Leiterin des Studienganges Mediation an der Universität Potsdam, Lehrbeauftragte für Mediation, Business Coach (IMB) und Supervisorin für beratende Berufe, Mitautorin des Kommentars zum Mediationsgesetz Wieczorek/Schütze, 2014/2021

Mediation hat sich seit vielen Jahrzehnten inzwischen auch in Deutschland als konstruktives und außergerichtliches Streitbeilegungsinstrument etabliert. Immer wieder ist der/die neutrale Vermittler/in (Mediator/Mediatorin) gefragt, die Medianten zu einer zukunftsorientierten Lösung zu begleiten. Sie als Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen können hier nicht nur unterstützen, sondern auch erheblich davon profitieren!

Gerade in streitigen Angelegenheiten liegen die Nerven oft blank, die Betroffenen sind teilweise emotional verstrickt und gerade deshalb ist oft eine gütliche Einigung in weiter Ferne. Für professionelle Beteiligte ist oft nicht erkennbar, was hinter einer bestimmten Position steckt. Um die Kommunikation zu erleichtern oder überhaupt wieder in Gang zu bringen ist kommunikatives Geschick gefragt. Eine abschließende und endgültige Vereinbarung ist das Ziel; auch für Sie als Rechtsanwälte.

Was Mediation ist – wie das Verfahren abläuft und wie es allen Beteiligten das Leben und die Arbeit erleichtern kann – werden Sie an diesem Nachmittag erfahren. Danach wird es Ihre Arbeit garantiert entspannen. Darüber hinaus wird Ihnen das Verfahren der Cooperativen Praxis (CP) erläutert werden; auch hier steckt erhebliches Potential für die Anwaltschaft.

Eine Bescheinigung über eine Fortbildung nach § 15 FAO über 5 Stunden wird erteilt.

 Die Teilnahmegebühr beträgt:

  • 150,00 € Mitglieder im DAV
  • 200,00 € Nicht-Mitglieder
  • 120,00 € Junganwälte, Mitglieder im  DAV mit weniger als 2 Jahren Zulassung

Die Anmeldungen erbitten mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.

 


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