09:00 - 14:30 Uhr

Webinar: RVG Gebührenoptimierung

Wir laden Sie ein zu unserem ONLINE-Seminar mit dem Thema

RVG Gebührenoptimierung

am

Freitag, den 05.07.2024 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr

(inklusive  Pausen)

Referent:   Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied

Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und Mitautor des Kommentars zum RVG Hartung/Schons/Enders und zahlreicher Aufsätze und Beiträge, erschienen in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.

In dem Online-Seminar wird die Abrechnung der Anwaltsvergütung unter dem Gesichtspunkt betrachtet, wie unter Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten das Vergütungsaufkommen optimiert werden kann. Denn häufig werden entstandene Gebühren einfach nicht abgerechnet, weil der Tatbestand nicht -oder nicht hinreichend- bekannt ist. Betrachtet werden verschiedene Fallgestaltungen aus verschiedenen Fachbereichen. Betrachtet werden auch Fallstricke, die dazu führen können, dass die Rechtsanwältin / der Rechtsanwalt seine Vergütungsansprüche „verliert“ und die es deshalb unbedingt zu vermeiden gilt.

Themenschwerpunkte sind u. a.:

  • Fallstricke bei Annahme des Mandats vermeiden!
    • Widerrufsbelehrung in welchen Fällen?
    • Belehrung über die voraussichtlich entstehende Vergütung?
    • Interessenkollisionen kristallisieren sich erst während des laufenden Mandats heraus!
    • BGH stellt klar, welchen Auftrag der Mandant dem RA wann erteilen muss!
  • Umgang mit der Rechtsschutzversicherung
    • Quotenvorrecht, wann greift es gegenüber der RSV?
    • Gesonderte Gebühr für Beratung über Erfolgsaussichten der Klage?
    • Gesonderte Gebühr für die Prüfung eines Rechtsmittels?
    • Dokumentenpauschale für Anhänge einer E-Mail bei Deckungsanfrage?
  • Vergütungsvereinbarung
    • Neue EuGH Rechtsprechung: Formulieren Sie Ihre Vergütungsvereinbarung richtig, ansonsten ist die Stundenvereinbarung nicht wirksam!
    • Wann ist eine vereinbarte Vergütung unangemessen hoch?
    • Erfolgshonorar, in welchen Fällen möglich?
    • PKH Mandat?
  • Geschäftsgebühr 0,5 bis 2,5 oder 0,5 bis 1,3 oder nur 0,5 oder 0,3? Was kommt wann zur Anwendung?
  • Einigungsgebühr: 1,5, 1,0 oder 0,7?
  • Terminsgebühr
    • 0,5 oder 1,2?
    • bei Beendigung durch einen zwischen den Prozessbevollmächtigten geschlossen Vergleich
  • Mehrere gerichtlich anhängige Verfahren werden durch einen zwischen den Prozessbevollmächtigten außergerichtlich geschlossenen Vergleich erledigt!
    • Eine oder mehrere Terminsgebühren?
    • Eine oder mehrere Einigungsgebühren?
  • Vergleich im selbständigen Beweisverfahren auch über die Hauptsache: Gegenstandswert und Mehrwert
  • Zwangsvollstreckung
    • Geschickter Kombiauftrag
    • Ratenzahlungsvereinbarung
  • Verrechnung von Vorschüssen, bei PKH und Pflichtverteidigung! Kein Abzug von der aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung?

Zu dem Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein umfangreiches Skript.

 

Die Teilnehmer haben im Chat die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Für das Online-Seminar benötigen Sie einen Internetzugang (idealerweise PC/Notebook) sowie einen Lautsprecher oder ein USB-Headset. Sie erhalten vor dem Seminar nach Ihrer Anmeldung eine Beschreibung, wie Sie den Seminarraum betreten können. Das Online-Seminar wird in Kooperation mit ISAR-Fachseminare Jungbauer, München durchgeführt.

 

Die Teilnahmegebühr beträgt:

  • 120,00 € Mitglieder Hessischer Anwaltsvereine oder deren Mitarbeiter
  • 240,00 € Nicht-Mitglieder Hessischer Anwaltsvereine oder deren Mitarbeiter
  •   90,00 € Junganwälte und Mitglied in einem Hess.AV

 

Die Anmeldungen per Email an: Kanzlei@frankfurter-anwaltsverein.de

Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.