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Pressemitteilungen des DAV

DAT 5/17: Bürgerrechte dürfen beim Verlangen nach innerer Sicherheit nicht auf der Strecke bleiben

Essen (DAV). Die Forderung nach innerer Sicherheit bringt die Bürger- und Freiheitsrechte nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zunehmend in Gefahr. Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl warnt der DAV vor einem zu leichtfertigen Umgang mit den Grundrechten.

„Wenn die Videoüberwachung für private Unternehmen erleichtert wird, die Sicherheitsbehörden faktisch ungehinderten Zugriff auf unsere Passbilder erhalten und die automatische Gesichtserkennung an öffentlichen Plätzen getestet wird, dann ist spätestens jetzt ein kritischer Punkt erreicht“, sagte der DAV-Präsident, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg auf dem 68.Deutschen Anwaltstag in Essen. Ein solches Ausmaß an Sicherheitsmaßnahmen, die alle Bürger betreffen, sei noch vor wenigen Jahren kaum vorstellbar gewesen. Wer die Freiheitsrechte mit dem Argument der Terrorabwehr durch immer neue Gesetzesvorhaben immer stärker beschneide, der schade am Ende dem Rechtsstaat, statt ihn zu schützen, so Schellenberg. Welches Ausmaß das Handeln des Gesetzgebers habe, zeige exemplarisch ein Blick auf die vergangenen drei Monate:

Im Februar erging ein Gesetzentwurf zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises. Danach soll ein nahezu voraussetzungsloser Abruf des Passfotos im automatisierten Verfahren durch die Polizeibehörden des Bundes und der Länder, das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Landesämter für Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst ermöglicht werden. Im März wurde das Gesetz zur Verbesserung der Videoüberwachung Damit wurden die Hürden für eine Videoüberwachung durch private Unternehmen erheblich gesenkt. Im April verabschiedete der Bundestag das überarbeitete BKA-Gesetz mit Regelungen zur Telefon- und Onlineüberwachung, zu Spähsoftware auf Computern sowie zur verdeckten Wohnungsüberwachung in Ton und Bild. Ebenfalls im April beschloss der Gesetzgeber das Gesetz zur Fluggastdatenspeicherung. Danach können etwa EU-Sicherheitsbehörden von Fluggesellschaften Passagierdaten wie Reiseverlauf, Zahlungsdaten und Gepäckangaben bis hin zur Sitzplatznummer

„Gerade auch das Zusammenspiel der neuen Regelungen birgt die Gefahr, dass beispielsweise die informationelle Selbstbestimmung auf der Strecke bleibt“, sagte Schellenberg.

Mit Blick auf die Monate bis zur Bundestagswahl im September sagte Schellenberg: „Gerade in Zeiten des Wahlkampfs darf der Gesetzgeber die Bürger- und Freiheitsrechte nicht zugunsten der inneren Sicherheit über Bord werfen.“

Künftig schnell und unmittelbar über die DAV-Pressearbeit und Statements des DAV-Präsidenten informieren wir unter: https://twitter.com/anwaltverein.

Hier gelangen Sie zu unserem Pressebereich. Dort steht auch ein Foto des DAV-Präsidenten, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, zur Verfügung.

Die Pressekonferenz findet statt am Donnerstag, dem 25. Mai 2017 um 12:45 Uhr im Congress Center Essen, Raum S (Pressearbeitsraum), 2. OG, Messe Süd

Erreichbarkeit der Pressestelle in Essen vom 24. bis 26. Mai 2017:

Congress Center Essen, Raum U,

2. OG, Messe Süd
Tel.: 0201 5233-1259, 0201 5233-1260 jungnickel@anwaltverein.de, schlaefke@anwaltverein.de

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DAT 4/17: Digitale Entwicklung revolutioniert die anwaltliche Beratung

Essen (DAV). Der Anwaltsberuf steht vor einer digitalen Revolution. Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) wird sich die Rechtsberatung in den kommenden Jahren für Verbraucher und Anwaltschaft enorm verändern. Die Anwaltschaft steht vor Herausforderungen.

„Der digitale Fortschritt erleichtert dem Verbraucher einerseits den Zugang zum Recht und bietet Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten andererseits unternehmerische Chancen“, sagte der DAV-Präsident, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg am Mittwoch zum Auftakt des 68. Deutschen Anwaltstags in Essen. Das Branchentreffen steht in diesem Jahr im Zeichen von Legal Tech. Mehr als 1.500 Fachleute und Besucher diskutieren und informieren über die Digitalisierung des anwaltlichen Berufs.

„Legal Tech scheint mit einem Mythos des Anwaltsberufs zu brechen; die Technik stellt unser Wissensmonopol in Frage“, sagte Schellenberg. Schon heute könnten Verbraucher mit Hilfe von Rechtsgeneratoren online Rechtsrat erhalten. „Anwälte kommen über das Internet praktisch ins Wohnzimmer der Mandanten“, so der DAV-Präsident. Auch Verträge und Testamente könnten durch entsprechende Software digital erstellt werden. Diese Entwicklung wird nach Einschätzung des DAV-Präsidenten an Fahrt gewinnen. „Die Anwaltschaft steht vor der Herausforderung, die Möglichkeiten der Technik für eine noch bessere Beratung ihrer Mandanten zu nutzen“, so Schellenberg.

So zeigt auch die Zahl der Legal-Tech-Startups: Das Thema ist auf dem Vormarsch. Mittlerweile gibt es rund 60 Legal-Tech-Angebote in Deutschland. Weltweit agieren mehr als 1.500 Unternehmen in dem Bereich, Tendenz steigend.

Legal Tech bedeutet nicht das Ende der Anwaltschaft

„Diese Entwicklung bedeutet aber keinesfalls das Ende des Anwaltsberufs“, so Schellenberg. Im Gegenteil: Die digitale Transformation böte der Anwaltschaft neue unternehmerische Chancen. Rechtsdienstleistung werde durch die Digitalisierung standardisiert und automatisiert. Dies unterstütze die Anwaltschaft bei der Arbeit und optimiere die Beratung der Mandanten, so Schellenberg. Die digitalen Technologien können den Anwälten also helfen ihre Arbeitsabläufe zu verbessern.

„Die Anwaltschaft kann sich auf das konzentrieren, was sie am besten kann“, so der DAV-Präsident. Anwälte könnten innovative Lösungen für die Probleme ihrer Mandanten finden und deren Interessen vertreten.

Aber auch Legal Tech hat Grenzen: „Selbst das beste Computerprogramm wird eine individuelle und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen können“, sagte Schellenberg. Rechtliche Detailfragen und taktische Erwägungen blieben beispielsweise dem persönlichen Gespräch vorbehalten.

Nach Ansicht des DAV wäre es falsch, vor dieser Entwicklung die Augen zu verschließen. Die Anwaltschaft ist vielmehr zum Handeln aufgefordert. „Wir müssen den Wandel gemeinsam gestalten“, sagte Schellenberg. Nur so könne der Berufsstand die Deutungshoheit erlangen und diesen Prozess selbst mitgestalten.

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Die Pressekonferenz findet statt am Donnerstag, dem 25. Mai 2017 um 12:45 Uhr im Congress Center Essen, Raum S (Pressearbeitsraum), 2. OG, Messe Süd

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DAT 3/17: Kanzleimanagement und Anwaltsforschung geben wichtige Impulse DAV verleiht Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft

Essen (DAV). Das Motto des diesjährigen 68. Deutschen Anwaltstages „Innovationen und Legal Tech“ macht deutlich, dass die Anwaltschaft vor spannenden neuen Herausforderungen steht. Durch die Auszeichnung zweier Pioniere der Forschung über den Anwaltsberuf und des Kanzleimanagements mit dem Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft würdigt der Deutscher Anwaltverein (DAV) beim diesjährigen 68. Deutschen Anwaltstag in Essen am 24. Mai 2017 das langjährige Engagement. Die Preisträger eint, dass sie die unternehmerische Führung von Kanzleien und die Anwaltsforschung entscheidend geprägt haben.

„In diesem Jahr werden zwei Personen mit dem Ehrenzeichen ausgezeichnet, die die Professionalisierung der Kanzleiführung und die Mandantenorientierung im Zuge der Spezialisierung nicht nur begleitet, sondern auch angetrieben haben“, so Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, Präsident des DAV, in seiner Laudatio in der Preisverleihung. Dadurch sei dem DAV und der Anwaltschaft stets vor Augen geführt worden, sich an die veränderten Marktverhältnisse anzupassen.

Im Hinblick auf das Motto des diesjährigen Anwaltstages sei man an den beiden zu ehrenden Preisträgern nicht vorbei gekommen. „Ein Anwaltstag zu diesem Motto ohne eine Auszeichnung für Herrn Prof. Dr. Heussen und Herrn Prof. Dr. Hommerich ist undenkbar“, so Schellenberg.

Ausgezeichnet werden Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Benno Heussen und Herr Prof. Dr. Christoph Hommerich.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Benno Heussen

„Kaum einer versteht es besser als Prof. Dr. Heussen zu vermitteln, welche Herausforderungen und welche Chancen der digitale Wandel für die Anwaltschaft mit sich bringt“, hebt Schellenberg in seiner Laudatio für Heussen hervor.

Heussen, seit über 30 Jahren als Anwalt vor allem im Bereich der Informationstechnologie tätig, hatte diesen Fachbereich entscheidend mit aufgebaut. Von 1999 bis 2007 war er Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Auch dort war er immer auch ein Treiber und setzte sich unermüdlich dafür ein, dass die Anwaltskanzlei als Unternehmen betrieben und verstanden werden muss. „Nicht nur einmal haben Sie der Anwaltschaft und dem Deutschen Anwaltverein die „Leviten“ gelesen“, so Schellenberg weiter. Seine Werke, insbesondere zum Bereich des IT-Rechts und zum Anwaltsmanagement, gehören in Deutschland zu den Standardwerken.

Heussen, geboren 18. Mai 1944, war neben seiner Tätigkeit als Vorstandsmitglied auch Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie von 1999 bis 2001. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement war von 2000 bis 2001. Die Gründung der Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement hat er entscheidend mit angetrieben.

Prof. Dr. Christoph Hommerich

„Prof. Dr. Hommerich danken wir, gerade weil er für viele in der Anwaltschaft unbequem war. Unbequem im Sinne, unseren Beruf auch unternehmerisch zu begreifen“, so der DAV-Präsident Schellenberg in seiner Laudatio für Prof. Dr. Hommerich. Dabei habe der Geehrte seine Forderungen und seine Mahnung an die Anwaltschaft immer mit empirischer Forschung begleiten können. „Sie sind Begründer der empirischen Anwaltsforschung“, so Schellenberg.

Hommerich hat der Anwaltschaft die Wirklichkeit vor Augen geführt. Und zwar mit Hilfe soziologischer und empirischer Methoden. Hervorzuheben ist insbesondere, dass diese Ergebnisse für die Anwaltschaft selbst fruchtbar gemacht wurden. Oftmals hat er beharrlich gegen Widerstände in der Anwaltschaft angekämpft. Der Anwaltschaft hat es gut getan, dass jemand von außen auf die Zusammenhänge der Anwaltschaft und deren Markwirklichkeit schaut.

Prof. Dr. Christoph Hommerich war Leiter des wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Forschungs- und Beratungsinstituts Hommerich Forschung in Bergisch-Gladbach von 1985 bis 2016. Direktor des Soldan Institutes war er von 2003 bis 2011. In Köln hatte er zuvor Volkswirtschaftslehre, Soziologie und Sozialpolitik studiert.

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DAT 2/17: DAV: Auseinandersetzung mit Gedenken an mögliche Vertreter der NS-Justiz notwendig

Essen (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) würde es begrüßen, wenn insbesondere die Präsidentinnen und Präsidenten der obersten Gerichtshöfe des Bundes und der Gerichte in der Zuständigkeit der Landesjustizverwaltungen Andenken an die NS-Justiz in den Gerichtsgebäuden überprüfen. Noch immer existieren Gedenktafeln wie eine im Gebäude des Bundesgerichtshofes, mit welchen Mitgliedern des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft gedacht wird, die nach Ende der nationalsozialistischen Herrschaft in sowjetischen Internierungslagern umkamen. Eine Aufarbeitung, welche Rolle die Personen gespielt haben, ist notwendig. Ein Gedenken an nationalsozialistische Amtsträger muss ausgeschlossen sein. Eine Überprüfung sollte nach Auffassung des DAV überall erfolgen.

„Zu einer glaubwürdigen Aufarbeitung der NS-Vergangenheit gehört es, Gedenktafeln für NS-Juristen in Justizgebäuden jetzt abzuhängen oder eine andere Form des kritischen Umgangs mit ihnen zu finden“, sagte der DAV-Präsident, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, einen Tag vor Beginn des 68. Deutschen Anwaltstages in Essen. „Der Bundesjustizminister und die Landesjustizverwaltungen stehen hier in der Verantwortung, finanzielle Mittel zur Aufarbeitung zur Verfügung zu stellen, damit die Gerichtshöfe ihrer Aufgabe nachkommen können“, so der DAV-Präsident. Der DAV begrüße die Anstrengungen des BGH, sich für eine Erinnerungskultur einzusetzen. Das BMJV habe dies mit der Rosenburg-Studie vorbildhaft getan. Das Präsidium des DAV hat eine entsprechende Resolution am Dienstag im Vorfeld des Anwaltstages einstimmig verabschiedet.

Ein Beispiel: Im ersten Obergeschoss des Hauptgebäudes des Bundesgerichtshofes, wenige Schritte neben dem Dienstzimmer des Präsidenten, befindet sich eine marmorne Gedenktafel mit der Aufschrift: „Zum Gedächtnis der 34 Mitglieder des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft, die in den Jahren 1945 und 1946 in den Lagern Mühlberg an der Elbe und Buchenwald umgekommen sind.“ Die Tafel wurde im Oktober 1957 enthüllt und soll auf das Schicksal der von der sowjetischen Besatzungsmacht internierten Mitglieder des Reichsgerichts und der Reichsanwaltshaft aufmerksam machen.

„Wenn noch heute im Gebäude des Bundesgerichtshofes an belastete Mitglieder des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft gedacht wird, dann ist dies inakzeptabel“, so der DAV-Präsident. Schellenberg weiter: „Es drängt sich unweigerlich die Frage auf: In welchen deutschen Gerichten stehen ähnliche Tafeln?“ Hier sind auch die Landesjustizverwaltungen gefordert.

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MedR 02/17: Ärztlicher Behandlungsfehler – was muss der Patient beweisen?

Köln/Berlin (DAV). Möchte ein Patient einen Arzt wegen eines Behandlungsfehlers in Anspruch nehmen, muss er seinen Anspruch schlüssig darlegen. An die Begründung des Patienten stellt man nur maßvolle und verständige Anforderungen. Allerdings muss der Vorwurf der Fehlbehandlung wenigstens plausibel sein. Fehlt es daran, gibt es keinen Anspruch, so die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

So kann ein Patient nicht einfach behaupten, zweieinhalb Monate nach einer Zahnwurzelbehandlung deswegen einen Tinnitus erlitten zu haben. Der Vorwurf, dies sei auf die Wurzelbehandlung zurückzuführen, sei zu allgemein, so das Oberlandesgericht Köln (5. September 2015; AZ: 5 U 61/14). Zwar sei von einem Patienten nicht zu erwarten, dass er genaue Kenntnis der medizinischen Vorgänge habe, doch müsse er die Behandlung in groben Zügen darstellen und angeben können, was der Behandlungsfehler sei.

In diesem Fall habe der Patient nicht einmal behauptet, dass die Wurzelbehandlung fehlerhaft gewesen sei. Dass zweieinhalb Monate nach Abschluss der Wurzelbehandlung ein Tinnitus aufgetreten sei, genüge den Anforderungen an eine schlüssige Klage jedoch nicht. Der Arzt müsse daher nicht haften.

Information: www.dav-medizinrecht.de

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Nr. 14/17: Kollege Hund – was rechtlich bei Vierbeinern am Arbeitsplatz beachtet werden muss

Berlin (DAV). Immer mehr Arbeitgeber haben ihr Herz für Tiere entdeckt. Hunde am Arbeitsplatz sind keine Ausnahme mehr. Was dabei zu beachten ist, weiß die Deutsche Anwaltauskunft – anlässlich des weltweiten „Nimm-deinen-Hund-mit-zur-Arbeit-Tages“ (kurz: Bürohundtag), der in diesem Jahr am 23. Juni begangen wird, und des Aktionstages „Kollege Hund“ des Deutschen Tierschutzbundes am 29. Juni 2017.

„Grundsätzlich dürfen Mitarbeiter ihr Tier mitbringen, wenn der Chef zustimmt“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Die lieben Kolleginnen und Kollegen können dies nicht mit einem Einspruch verhindern. Sie haben rechtlich nicht automatisch ein Widerspruchsrecht.

Im Falle eines Unfalles am Arbeitsplatz haftet natürlich zuerst der Besitzer des Hundes. „Der Arbeitgeber kann aber unter Umständen auch belangt werden, da er das Tier ja zugelassen hat“, erläutert Swen Walentowski. Dennoch machen immer mehr Unternehmen die positive Erfahrung, dass Hunde das Betriebsklima verbessern können.

Weitere Informationen über Tiere am Arbeitsplatz finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

Das Rechtsportal Deutsche Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.

www.anwaltauskunft.de

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Nr. 13/17: Wer im Urlaub krank wird, muss das nachweisen können – Tipps für die schönste Zeit des Jahres

Berlin (DAV). Pünktlich zur Feriensaison häufen sich in vielen Betrieben und auch vor Arbeitsgerichten die Streitigkeiten über die schönsten Wochen des Jahres. Hauptkonflikt: Die Kollegen können sich nicht auf die Ferientermine untereinander einigen. Und was ist, wenn man im Urlaub krank wird? Die Deutsche Anwaltauskunft gibt Tipps für die schönste Zeit des Jahres.

Oft ist es nicht einfach, den Urlaub mit seinen Kolleginnen und Kollegen abzustimmen. Insbesondere gilt dies für die Ferienzeit, in der sich Familien mit schulpflichtigen Kindern die Ferienwochen teilen müssen. „In so einem Fall muss laut Gesetz der Chef entscheiden“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Der Arbeitgeber muss aber seine Entscheidung begründen, und die Mitarbeiter können dies vor dem Arbeitsgericht überprüfen lassen.

Und auch nach dem Urlaub nimmt der Streit in vielen Firmen kein Ende. Anlass sind Erkrankungen von Mitarbeitern während der Ferien. Die verlorenen Urlaubstage verfallen in diesem Fall nicht. Swen Walentowski: „Mitarbeiter können die verlorenen Urlaubstage nachholen, sie müssen aber die Erkrankung nachweisen können.“ Die Deutsche Anwaltauskunft rät deshalb, auch in exotischen Ländern in Krankenhäusern oder Arztpraxen auf eine schriftliche Bestätigung der Erkrankung mit Beschreibung zu bestehen.

Weitere Informationen über Rechtsfragen rund um den Urlaub finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

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DAT 1/17: Medien werden ihrer Aufgabe gerecht

Berlin (DAV). Medien haben die Aufgabe Missstände aufzudecken, Anregungen und Denkanstöße zu vermitteln. Dazu gehört auch, unser Rechtssystem weiten Kreisen der Bevölkerung nahezubringen und verständlich zu machen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) betrachtet die Medien als Partner und Unterstützer, wenn es darum geht, die Akzeptanz des Rechts in der Bevölkerung zu fördern. Aus diesen Gründen vergibt der DAV auf dem Deutschen Anwaltstag alle zwei Jahre den Pressepreis. Die 2017 ausgezeichneten Beiträge haben alle mit der Bedeutung der Freiheit für unser Leben und unser Zusammenleben zu tun.

Den Medien komme als vierte Säule unseres Rechtsstaates eine enorm wichtige Rolle zu. „Wer mit dem Vorwurf der „Lügenpresse“ um sich wirft, der sollte sich im Klaren darüber sein, dass unsere Demokratie ohne guten Journalismus nicht funktionieren würde. Und dass wir in Deutschland hervorragende Journalistinnen und Journalisten haben, erlebe ich jeden Tag beim Blick in die Zeitung“, so Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, DAV-Präsident.

„Für eine lebendige Demokratie ist es notwendig, dass der Journalismus den Entscheidungsträgern in unserem Land tagtäglich einen Spiegel vorhält und deren Handeln kritisch hinterfragt“. Dies ist eine wichtige Aufgabe, wenn es darum geht, „unsere Grundwerte wie Freiheit, Demokratie und Menschenwürde“ zu leben, so Rechtsanwalt Felix Busse, Vorsitzender des DAV-Pressepreisausschusses.

Der DAV-Pressepreis im Bereich Fernsehen geht an Andreas Baum. Baum (Jahrgang 1965) verfasst und produziert regelmäßig und erfolgreich besonders investigative Fernseh-Magazinbeiträge.

Mit dem DAV-Pressepreis zeichnen wir seine Dokumentation „Unschuldig hinter Gittern - weggesperrt und abgehakt“ aus, die als Co-Produktion am 26. Mai 2015 im ZDFinfo und am 2. Juni 2015 im 3sat ausgestrahlt worden ist. Darin beschreibt Baum sachlich, gleichwohl besonders eindrücklich die Schicksale von Menschen, die jahrelang unschuldig im Gefängnis saßen. Er vermittelt die erschreckende Vermutung: Das kann jedem von uns passieren. Eindrücklich beschreibt er die dafür mitverantwortlichen „Fehler im System“ unseres Strafverfahrens und den Mangel an Selbstzweifel und Mut zu „In dubio pro reo“ sowie an „Fehlerkultur“ in der Justiz. Dass der Rechtsstaat solche Fehlurteile dann mit einer Entschädigung für 25 Euro pro Tag einfach abhakt, zeigt ein entwürdigendes Ergebnis bei dem Umgang mit Fehlurteilen.

Der DAV-Pressepreis für den Bereich Printmedien geht an Dr. Reinhard Müller (Jahrgang 1968). Er befasst sich bei der FAZ als Ressortleiter für „Zeitgeschehen“ sowie für „Staat und Recht“ mit „allem, was Recht ist“.

Mit dem DAV-Pressepreis wird kein bestimmter Beitrag Müllers ausgezeichnet. Vielmehr wird seine Gesamtleistung als Berichterstatter und Kommentator zu rechtspolitischen Themen anerkannt. „Wer sich in der deutschen Zeitungslandschaft für Recht- und Innenpolitik interessiert, dem ist Reinhard Müller ein Begriff“, so Busse. Müller gehört in diesem Bereich zu den großen Namen des gegenwärtigen Zeitungsjournalismus nicht nur wegen seiner besonderen sachkundigen Berichterstattung, sondern auch wegen seiner prononcierten Kommentierungen. Bei seinen Beiträgen befasst er sich immer wieder mit Grundfragen der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Für ihn sind die „Freiheit“ – eines ihrer Eckpfeiler –, der Umgang mit der Freiheit und ihre aus den Rechten der anderen und deren Menschenwürde folgenden Grenzen immer wieder Gegenstand der Betrachtung. Die Äußerung von Meinungen muss unbedingt geschützt werden, dies macht er seinen Lesern deutlich. Und zwar auch dann, wenn sie als dumm und gefährlich eingeschätzt werden.

Der DAV-Pressepreis für den Bereich Hörfunk geht an Prof. Dr. Claus Leggewie und Dr. Horst Meier.

Mit dem DAV-Pressepreis werden die Autoren für ihren im Deutschlandfunk am 11. und 18. September 2016 ausgesendeten Essay „Über die Parteienfreiheit - Das Verbotsverfahren gegen die NPD“ geehrt. Der Essay arbeitet aus Anlass des im Frühjahr 2016 vor dem Bundesverfassungsgericht behandelten Verbotsantrages des Bundesrates in allgemein verständlicher Sprache und leicht nachvollziehbarer Gegenüberstellung der widerstreitenden Argumente auf, was die Mütter und Väter des Grundgesetzes mit der Möglichkeit des Parteiverbotes erreichen wollten. Der Beitrag ist eine Mischung aus anspruchsvoller verfassungsrechtlicher und verfassungspolitischer Analyse und lebendiger Gerichtsreportage. Durch die bildreiche Darstellung der Äußerlichkeiten und einfühlsamer Beschreibung der handelnden Personen lassen die Autoren den Zuhörer an der dreitägigen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht nahezu teilhaben.

Die Liste der Preisträger finden Sie hier.

Der Vorsitzende des DAV-Pressepreisausschusses, Rechtsanwalt Felix Busse aus Bonn, der zugleich von 1994-1998 DAV-Präsident war, übergibt letztmals die Pressepreise des Deutschen Anwaltvereins beim diesjährigen Deutschen Anwaltstag am 25. Mai 2017 in Essen. Danach gibt er den Vorsitz nach 20 Jahren des DAV-Pressepreisausschusses ab.

Die Pressekonferenz findet statt am Donnerstag, dem 25. Mai 2017 um 12.45 Uhr im Congress Center Essen, Raum S (Pressearbeitsraum), 2. OG, Messe Süd

Erreichbarkeit der Pressestelle in Berlin vom 24. bis 26. Mai 2017:

im Congress Center Essen, Raum U, 2. OG, Messe Süd
Tel 0201 5233 1259 und 0201 5233 1260, jungnickel@anwaltverein.de, schlaefke@anwaltverein.de

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DAV - Depesche

DAV-Depesche Nr. 20/17

Themen u. a. Anwaltstag 2017: Nächste Woche ein Silicon Valley im Ruhrpott, Elektronischer Rechtsverkehr muss praktikabel sein, Outsourcing in Kanzleien: DAV will endlich Rechtssicherheit für Anwälte

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