Letzte Artikel

Pressemitteilungen des DAV

VerkR 19/17: Autofahrer unter Drogen haftet auch zivilrechtlich

Düsseldorf/Berlin (DAV). Wer unerlaubt und dann auch noch unter Drogen Auto fährt, macht sich nicht nur strafbar, sondern muss auch selbst für den Schaden aufkommen. Es ist an dem Fahrer, zu beweisen, dass er zu dem Zeitpunkt schuldunfähig war. Steht die entnommene Blutprobe nicht mehr zur Verfügung, erleichtert das nicht die Beweisführung des Betroffenen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. Juni 2016 (AZ: 1 W 15/16).

Während des Besuches eines Autohauses nahm der Mann einen Autoschlüssel an sich und fuhr davon. Einen Tag später entdeckten die Polizeibeamten das Fahrzeug auf einem Pendlerparkplatz. Sie blockierten es, dennoch fuhr der Mann gegen ein Einsatzfahrzeug auf und flüchtete. Er hatte keinen gültigen Führerschein und stand unter dem Einfluss von Morphinen, Heroin und Cannabis. Die klagende Kfz-Haftpflichtversicherung regulierte den Schaden 2012. Im August 2015 nahm sie den Mann in Regress bezüglich des Schadensersatzes in Höhe von rund 20.000 Euro.

Dieser wehrte sich: Er sei zum damaligen Zeitpunkt wegen des Drogenkonsums unzurechnungsfähig gewesen. Daher sei er verschuldensunfähig gewesen und müsse nicht haften.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss der Mann gleichwohl haften. Er habe nicht beweisen können, dass er wegen des Drogenkonsums schuldunfähig gewesen sei. Darauf weise schon allein der gezielte Diebstahl der Fahrzeugschlüssel hin. Es sei an ihm, das Gegenteil zu beweisen. Dies könne er allerdings nicht. Die Blutprobe von damals stehe nicht mehr zur Verfügung, da nach dem toxikologischen Gutachten die Blutprobe lediglich zwei Jahre aufbewahrt worden sei. Auf die Lagerungsfrist habe auch die Staatsanwaltschaft hingewiesen.

Das damalige Gutachten sei auch lediglich wegen eines Drogenscreenings durchgeführt worden. Dabei seien die Substanzen zum Zeitpunkt der Tat im Blut des Beklagten nachgewiesen worden. Das Gutachten selber setze sich aber nicht mit der Frage nach einer bestehenden psychopathologischen Schädigung auseinander. Auch im Untersuchungsprotokoll wurde sein Verhalten als „geordnet“ und „normal“ beschrieben. Daher könne auch nicht von einem schuldausschließenden Zustand wegen anhaltenden Drogenkonsums gesprochen werden. Der Beklagte müsse also nicht nur die strafrechtlichen, sondern auch die zivilrechtlichen Konsequenzen seiner Tat tragen.

Information: www.verkehrsrecht.de

 weiterlesen ›
Pressemitteilungen des DAV

PM 9/17: Deutscher Anwaltverein: Gesichtserkennung in Bahnhöfen greift massiv in Grundrechte ein

Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt vor dem Einsatz von Gesichtserkennungssystemen an öffentlichen Plätzen und bezweifelt, dass dies den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Nach Ansicht des DAV-Präsidenten Ulrich Schellenberg gibt es keine Rechtsgrundlage für diese Maßnahme. Anlass für die Kritik ist der Start des Pilotprojekts zur Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz in Berlin.

„Wenn massenhaft Gesichter von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern an Bahnhöfen gescannt werden, dann greift der Staat schwerwiegend in Grundrechte ein“, sagte der DAV‑Präsident Ulrich Schellenberg zum Start des Gesichtserkennungsprojekts am Dienstag in Berlin. „Dieses Scannen führt zu einem nicht hinnehmbaren Gefühl des Überwachtwerdens und der Einschüchterung“. Das Bundesverfassungsgericht habe in mehreren Entscheidungen ausdrücklich vor derartigen Effekten gewarnt. So beispielsweise in dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung oder im Urteil zum automatisierten Erfassen von Kfz-Kennzeichen.

An dem Testlauf sind das Bundesinnenministerium, die Deutsche Bahn, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt beteiligt. Die rechtlichen Bedenken des DAV richten sich nicht gegen den sechsmonatigen Testbetrieb, jedoch gegen den späteren Einsatz der Gesichtserkennung im Echt-Betrieb.

Brisante Mischung aus Sicherheitsgesetzen und Gesichtserkennungstechnik

„Die Gesichtserkennung und die jüngsten Sicherheitsgesetze stellen eine verfassungsrechtlich brisante Kombination dar“, sagte Schellenberg. So sollen nach dem neuen Pass- und Personalausweisgesetz künftig Polizeibehörden, das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Landesämter für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst im automatisierten Verfahren biometrische Passbilder abrufen dürfen. „Dieses Zusammenspiel aus technischen und rechtlichen Neuerungen stellt den Schutz der Freiheitsrechte vor neue Gefahren“, betonte der DAV-Präsident.

Fehlende Rechtsgrundlage

Nach Ansicht des DAV gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage, die eine Gesichtserkennung an öffentlichen Orten rechtfertigt. „Angesichts dieser neuen technischen und rechtlichen Möglichkeiten stellt sich die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage das massenhafte Scannen von Gesichtern gerechtfertigt wird“, so der DAV-Präsident. „Eine wasserdichte Norm, die diesen Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung rechtfertigen kann, gibt es nicht“, so Schellenberg.

Darüber hinaus gibt es nach Ansicht des DAV zahlreiche offene Fragen: Wann soll das System anschlagen? Bei zur Fahndung ausgeschrieben Personen, bei Fußball-Ultras auf dem Weg zum Auswärtsspiel, bei sogenannten Gefährdern?

Hier gelangen Sie zu unserem Pressebereich. Dort steht auch ein Foto des DAV-Präsidenten, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, zur Verfügung.

 weiterlesen ›
Pressemitteilungen des DAV

Nr. 25/17: Überschwemmung: Für Zeit der Evakuierung muss keine Miete gezahlt werden

Berlin (DAV). Das Hochwasser hat einige Teile Deutschlands immer noch fest im Griff. Einige Orte wurden bereits evakuiert. Die betroffenen Bewohner haben dann Anspruch auf eine angemessene Ersatzunterkunft. Was eine Evakuierung für Mieter und Eigentümer rechtlich bedeutet, erklärt die Deutsche Anwaltauskunft (anwaltauskunft.de).

Wie weit im Voraus Mieter und Eigentümer informiert werden müssen, hängt vom Einzelfall ab. Bei dringlichen Ereignissen wie einer drohenden Überschwemmung muss kurzfristig evakuiert werden.

Die Bewohner der evakuierten Häuser haben dann Anspruch auf eine Ersatzunterkunft. Diese muss zwar zumutbar sein – die Hausbewohner dürfen zum Beispiel nicht in Zelten untergebracht oder einfach auf die Straße gesetzt werden. Eine Halle mit Aufstellbetten genügt aber den Anforderungen. „Ein Anspruch auf kostenlose Verpflegung in der Notunterkunft besteht nicht“, warnt der Rechtsanwalt Thomas Hannemann von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV). Schließlich müssten sich die Hausbewohner zuhause auch selbst versorgen.

Mieter müssen für die Zeit, in der sie ihre Wohnung nicht nutzen können, übrigens keine Miete zahlen. „Geht es nur um ein paar Stunden, werden die Mieter kaum Geld zurückfordern können“, sagt Rechtsanwalt Hannemann. Werde ein Haus aber für mehrere Tage oder gar Wochen evakuiert, müssen die Mieter für diesen Zeitraum anteilsmäßig keine Miete zahlen.

Weitere Informationen

 weiterlesen ›
Pressemitteilungen des DAV

Nr. 24/17: BAG: Überwachung des Arbeits-PCs nur in Ausnahmefällen erlaubt

Berlin (DAV). Arbeitgeber dürfen die Bürocomputer ihrer Mitarbeiter nur unter strengen Voraussetzungen überwachen. Das gilt insbesondere für den Einsatz von Spähsoftware, die jede Eingabe des Arbeitnehmers aufzeichnet. Die Deutsche Anwaltauskunft (anwaltauskunft.de) informiert über die entsprechende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 27. Juli 2017, AZ: 2 AZR 681/16).

Die Richter des BAG entschieden: Arbeitgeber dürfen auf den Computern ihrer Angestellten keine Computerprogramme installieren, die alle Tastatureingaben des Nutzers speichern und regelmäßig Screenshots des Bildschirms anfertigen. Das ist nur zulässig, wenn konkrete Hinweise darauf vorliegen, dass der Arbeitnehmer sich einer Straftat oder einer schwerwiegenden Pflichtverletzung schuldig gemacht hat.

Im zugrundeliegenden Fall war ein Webentwickler fristlos entlassen worden, weil er an seinem Arbeitscomputer während der Arbeitszeit private Aufgaben erledigt hatte. Der Arbeitgeber hatte das durch eine sogenannte Key-Logger-Software herausgefunden. Gegen die Kündigung klagte der Arbeitnehmer. Die Richter des BAG kassierten die Kündigung. Die Daten, die durch die Software ermittelt wurden, hätten vor Gericht nicht verwendet werden dürfen, so die Richter.

„Mitarbeiterüberwachung ist in Deutschland nur in bestimmten Grenzen erlaubt“, warnt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft. Das gelte sowohl für Videoüberwachung und Mithören von Telefonaten als auch für die Überwachung des Computers. Ist es explizit untersagt, den Arbeitscomputer privat zu nutzen, kann es dem Chef aber erlaubt sein, die E-Mails zu lesen und den Browser-Verlauf zu kontrollieren.

Weitere Informationen

 weiterlesen ›
DAV - Depesche

DAV-Depesche Nr. 30/17

Themen u. a.:RVG-Dauerbrenner: Anrechnung der Geschäftsgebühr, Selbständige in den Freien Berufen – Der Aufwärtstrend bleibt ungebrochen, DAV positioniert sich zu Türkei und überlasteten Verwaltungsgerichten

 weiterlesen ›
Pressemitteilungen des DAV

VerkR 18/17: Kreuzungsbereich ist zügig zu räumen

Heidelberg/Berlin (DAV). Wer an einer Ampelkreuzung extrem langsam unterwegs ist – das heißt, mit nicht mehr als etwa 10 km/h – und dabei noch mit flacher Kurve abbiegt, haftet bei einem Unfall. Dies auch dann, wenn er bei Grün eingefahren ist. Eine Kreuzung ist zügig zu räumen, damit der Querverkehr bei seiner Grünphase nicht behindert wird. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Heidelberg vom 6. Oktober 2016 (AZ: 4 O 9/16).

Es geht um den Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls. Der Autofahrer fuhr bei Grün mit seinem Mini in eine Kreuzung hinein. Zwar mit fliegendem Start, jedoch nachweislich nicht mit über 50 km/h. Dort kollidierte er mit einem anderen Fahrzeug, das zuvor in die Kreuzung eingebogen war, jedoch sehr langsam (max. zehn km/h) und mit einer flachen Kurve, statt sich direkt in die rechte Fahrspur einzuordnen. Der Der Minifahrer klagte und verlangte Schadensersatz.

Mit Erfolg. Obwohl der andere Fahrer ebenfalls bei grüner Ampel in die Kreuzung eingefahren war, tat er dies letztlich zu langsam. Der Unfall hätte vermieden werden können, wenn er bei normaler Geschwindigkeit in die Kreuzung abgebogen wäre und sich direkt in die rechte Spur eingeordnet hätte. Der Kläger selbst habe nicht mit Nachzüglern rechnen müssen, so das Sachverständigengutachten.

Dem beklagten Autofahrer half auch sein Argument nichts, dass die Fahrstreifensignalisierung in der Kreuzung sehr unübersichtlich gewesen sei. Auch dann sei eine Geschwindigkeit von zehn km/h zu gering. Bis zur nächsten Ampelschaltung hätte er acht Sekunden Zeit gehabt, um den Kreuzungsbereich zu räumen. Dies hätte laut Sachverständigengutachten ausgereicht. Allein wegen seiner Fahrweise sei es zu dem Unfall gekommen. Eine Mithaftung aus der Betriebsgefahr des Minis scheide wegen des Verkehrsverstoßes des Beklagten aus.

Information: www.verkehrsrecht.de

 weiterlesen ›
Pressemitteilungen des DAV

VerkR 17/17: Auffahrunfall an grüner Ampel wegen Martinshorn

Hamburg/Berlin (DAV). Wer das Martinshorn eines Einsatzfahrzeugs hört, muss schnellstmöglich herausfinden, von wo sich das Einsatzfahrzeug nähert. Daher ist es auch erlaubt, an einer grünen Ampel zu bremsen. Fährt ein anderer Fahrer dann hinten auf, muss er den Schaden komplett ersetzen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 31. Oktober 2016 (AZ: 306 O 141/16).

Die Autofahrerin stand mit ihrem Fahrzeug an einer roten Ampel und wollte nach rechts abbiegen. Hinter ihr stand ein weiteres Fahrzeug, das auch nach rechts abbiegen wollte. Als die Ampel auf Grün umschaltete, fuhren beide Fahrzeuge an. Während des Abbiegevorgangs hörte die Frau das Martinshorn eines Rettungswagens und bremste. Das Auto hinter ihr fuhr auf. Die Frau wollte den gesamten Schaden vom Fahrer des auffahrenden Wagens ersetzt bekommen. Tatsächlich regulierte die Versicherung nur etwa zu zwei Dritteln. Der Rest wurde eingeklagt.

Mit Erfolg. Bei einem Auffahrunfall spreche der Anschein dafür, dass der Auffahrende entweder unaufmerksam gewesen oder beim Abbiegen zu dicht aufgefahren sei. Könne dies nicht widerlegt werden, hafte der Auffahrende. Grundsätzlich trete dann auch die einfache Betriebsgefahr und somit ein Mitverschulden des anderen Fahrzeugs dahinter zurück.

Auch das Bremsen der Fahrerin führe zu keiner anderen Wertung. Ein Verkehrsverstoß liege nur dann vor, wenn es sich um eine starke Bremsung ohne zwingenden Grund handele. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen. Auch wenn später kein Fahrzeug mit Blaulicht und/oder Martinshorn an der Unfallstelle vorbeigefahren sei, reiche es, dass die Klägerin ein Martinshorn gehört habe. Höre man ein solches Rettungssignal, sei es geboten, sich schnellstmöglich davon zu überzeugen, von wo ein entsprechendes Fahrzeug sich nähere. Das Gericht hatte außerdem Zweifel, ob es sich tatsächlich um eine starke Bremsung gehandelt hatte. Der andere Autofahrer sprach von einer „Vollbremsung“. Da beide Parteien aber bei Grün gerade erst in eine Straße abbiegen wollten, handele es sich wohl eher nicht um eine starke Bremsung.

Information: www.verkehrsrecht.de

 weiterlesen ›
Pressemitteilungen des DAV

MedR 06/17: Darf ein medizinisches Versorgungszentrum ein weiteres gründen?

Darmstadt/Berlin (DAV). Ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) darf ein weiteres MVZ gründen. Das gilt auch dann, wenn der alleinige Gesellschafter ein Apotheker ist. Dies obwohl der Gesetzgeber entschieden hat, dass künftig nur noch solche Akteure ein MVZ gründen dürfen, die an der Versorgung der Krankenversicherten beteiligt sind. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landessozialgerichts Darmstadt vom 30. November 2016 (AZ: L 4 KA 20/14).

2010 gründete eine GmbH ein MVZ. Alleingesellschafter der GmbH ist ein Apotheker. Nach seit Anfang 2012 geltendem Recht darf ein Apotheker kein MVZ gründen. Der Gesetzgeber beschränkte die Möglichkeit, ein Medizinisches Versorgungszentrum zu gründen, auf die Berufe ein, die bisher den Großteil der ambulanten und stationären Versorgung der Versicherten geleistet haben. Im September 2012 wollte der Träger des MVZ eine weitere GmbH gründen und diese ebenfalls als Medizinisches Versorgungszentrum betreiben. Dies wurde abgelehnt.

Die Klage auf Zulassung hatte beim Landessozialgericht Erfolg. Zwar habe der Gesetzgeber die Gründung solcher Zentren auf bestimmte Berufe beschränken wollen. Dabei handele es sich nach der Begründung des Gesetzes um Berufe, die solche Leistungen auch erbringen. Ein bestehendes MVZ sei ebenfalls bei der ärztlichen Versorgung der Versicherten beteiligt. Daher müsse der Gesetzestext so ausgelegt werden, dass ein bestehendes MVZ, das letztlich von einem Apotheker getragen werde, auch ein weiteres Zentrum gründen dürfe.

Das Thema wird aktuell diskutiert. Es ist eine Revision des Beklagten beim Bundessozialgericht anhängig (AZ: B 6 KA 1/17 R).

Information: www.dav-medizinrecht.de

 weiterlesen ›
DAV - Depesche

DAV-Depesche Nr. 29/17

Themen u. a.: BGH: Kostenlose Erstberatung zulässig, Reno: Erhöhung der DAV-Vergütungsempfehlung, Rechtsportal anwaltauskunft.de feiert erfolgreichsten Monat seit Start!

 weiterlesen ›