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DAV - Depesche

DAV-Depesche Nr. 9/16

Themen u.a.: Deutscher Anwaltstag 2016, Syndikus, Datenschütz mit Gütesiegel für Kanzlei, Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung.

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Pressemitteilungen des DAV

Nr. 16/16: Vorgesetzte dürfen Diensthandy ihrer Angestellten nicht ohne Einverständnis orten

Berlin (DAV). Oft ist ein Diensthandy Teil der Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Doch über das Telefon zu kontrollieren, wo sich Mitarbeiter aufhalten, ist Arbeitgebern nur unter sehr strengen Bedingungen erlaubt, berichtet die Deutsche Anwaltauskunft.

Grundsätzlich darf kein Vorgesetzter seine Mitarbeiter ohne deren Kenntnis oder deren Einverständnis orten oder überwachen. Das Einverständnis muss dabei freiwillig erfolgen.

Unter bestimmten Auflagen ist eine Ortung der Mitarbeiter aber durchaus möglich: „Der Arbeitgeber darf grundsätzlich alle Daten erheben und verwenden, die er benötigt, um das Arbeitsverhältnis durchzuführen“, erklärt Dr. Natalie Oberthür, Arbeitsrechtsexpertin der Deutschen Anwaltsauskunft. Denkbar sei dies beispielsweise bei der GPS-Ortung eines Logistik-Unternehmens, um die Routen zu takten.

Arbeitgeber sollten sich diesbezüglich genau absichern. Hierbei empfiehlt sich eine zusätzliche Einwilligung des Arbeitnehmers. Diese muss schriftlich erfolgen und unter Angabe der Zwecke, die mit der Datenerhebung verbunden sind. Dann ist eine Ortung erlaubt.

Auch in solchen Fällen sei aber immer die Verhältnismäßigkeit zu wahren, sagt Rechtsanwältin Oberthür. „Gibt es jenseits der Handy-Ortung Methoden, die nicht in das Persönlichkeitsrecht eingreifen aber auch das gewünschte Ziel erreichen, müssen diese zuerst wahrgenommen werden.“

Weitere Informationen

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Pressemitteilungen des DAV

Nr. 15/16: Steuererklärung abzugeben kann sich auszahlen

Berlin (DAV). Sie gehört nicht unbedingt zu den spannendsten Freizeitbeschäftigungen: Die jährliche Steuererklärung schieben viele vor sich her. Für manche Steuerzahler gibt es allerdings kein Entkommen; sie müssen eine Steuererklärung abgeben. Andere sind nicht verpflichtet – wer trotzdem freiwillig eine Steuererklärung macht, bekommt womöglich Geld zurück.

Grundsätzlich muss jeder Steuerpflichtige, der Einkünfte erzielt hat, für das betreffende Kalenderjahr eine Steuererklärung abgeben. Steuerpflichtig ist jeder, der in Deutschland wohnt oder sich gewöhnlich in Deutschland aufhält.

„Hintergrund ist, dass das Finanzamt wissen muss, in welcher Höhe der jeweilige Steuerpflichtige welche Einkünfte erzielt hat“, erklärt Rechtsanwältin Sabine Unkelbach-Tomczak, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Das Finanzamt müsse auf Basis dieser Informationen die Veranlagung durchführen, also die Höhe der zu zahlenden Steuern ermitteln.

Wer selbständig ist, muss das Finanzamt über seine Einkünfte informieren und eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die entsprechende Frist läuft bis Ende Mai des Folgejahres. Die zu zahlende Steuer müssen Selbständige nach § 37 Einkommensteuergesetz (EStG) als Vorauszahlung leisten. Wie hoch sie ausfällt, berechnet das Finanzamt auf Basis der Einkünfte aus dem jeweiligen Vorjahr.

„Nach dem sogenannten Alterseinkünftegesetz müssen seit dem 1. Januar 2005 auch Rentner eine Steuererklärung abgeben“, informiert Rechtsanwältin Unkelbach-Tomczak. Auch für das Jahr des Todes müsse eine Steuererklärung eingereicht werden – das müssen die Erben übernehmen.

Angestellte, für die der Arbeitgeber die Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt hat, müssen nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das gilt zum Beispiel für jene, die bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig tätig sind, die sich im entsprechenden Jahr haben scheiden lassen oder die weitere Einkünfte beziehen.

Wer angestellt ist, aber nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, kann dies trotzdem tun. Angestellte können dann Steuerermäßigungsgründe geltend machen, die Arbeitgeber nicht berücksichtigt haben beziehungsweise von denen sie nichts wussten, beispielsweise Werbungskosten. Viele bekommen vom Finanzamt Geld zurück. Entscheiden sich Angestellte dafür, die Erklärung freiwillig abzugeben, haben sie vier Jahre dafür Zeit.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://anwaltauskunft.de/magazin/geld/kapital-steuern/1490/steuererklaerung-wer-muss-eine-abgeben-und-fuer-wen-ist-es-sinnvoll/

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Pressemitteilungen des DAV

FamR 02/16: Adoption auch bei anderen Unterhaltspflichten möglich

Köln/Berlin (DAV). Möchte ein Unterhaltspflichtiger ein Kind adoptieren, können die leiblichen Kinder das nicht ohne Weiteres verhindern. Auch das adoptierte Kind ist unterhaltsberechtigt. Verringert sich jedoch der Unterhaltsanspruch für die leiblichen Kinder nur wenig, darf die Adoption nicht untersagt werden. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 2. Dezember 2014 (AZ: 4 UF 90/14).

Der Mann hat zwei Töchter, die bei der Mutter leben. Er ist seit mehreren Jahren geschieden und hat keinen nennenswerten Kontakt zu den beiden Mädchen. Er ist erneut verheiratet und lebt mit der Frau und deren zwei Kindern zusammen. Er wollte das noch minderjährige Kind seiner neuen Ehefrau adoptieren. Der leibliche Vater hatte zugestimmt.

Die beiden Töchter aus der ersten Ehe befürchteten, dass das Verhältnis zu ihrem Vater noch mehr leiden würde. Auch hätte die Adoption negative Auswirkungen auf ihren Unterhaltsanspruch.

Das Gericht erlaubte die Adoption. Da der Vater zu seinen beiden Töchtern aus erster Ehe in den letzten Jahren sowieso keinen Kontakt gehabt habe, würde sich auch die Adoption nicht negativ auswirken. Der Kontaktabbruch beruhe nicht auf der Adoption. Vielmehr sei er die Folge der Scheidung und des Zusammenlebens mit seiner zweiten Ehefrau und deren Kindern.

Auch die Unterhaltsansprüche seien kein Grund, die Adoption des Stiefkindes zu verweigern. Der Unterhaltsanspruch verschlechtere sich nicht nachhaltig. Zwar gebe es einen weiteren Unterhaltsberechtigten, was Auswirkungen auf den Unterhalt habe. Bisher zahle der Mann 105 Prozent des Mindestunterhalts. Nach der Adoption sinke dieser Anspruch auf 100 Prozent. Es könne auch zu einer Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle kommen. Praktisch hätte dies jedoch nur geringe Auswirkungen. Im Moment bestünde ein Unterhaltsanspruch von 356 Euro pro Monat und Kind, der sich dann auf 334 Euro pro Monat und Kind verringere. Diese Verringerung sei nicht so erheblich, dass deshalb die Adoption nicht stattfinden dürfe.

Informationen: www.dav-familienrecht.de

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Europa im Überblick - DAV

Europa im Überblick, 07/16

Die aktuellen EU-Informationen des DAV, heute u.a. mit den Themen: Aussprache zum EU-US-Datenschutzabkommen, Bericht über die Europäische Justizausbildung 2015, Aufnahmerichtlinien, Konsultation zur Streitbeilegung bei Doppelbesteuerung, EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte, EGMR zu Unterbringung in psychiatrischer Klinik.

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Pressemitteilungen des DAV

Nr. 14/16: Der Kampf um Gutachter vor Gericht

Berlin (DAV). Rund 300.000 Mal pro Jahr werden Menschen Opfer eines Verkehrsunfalles. Hinzu kommen noch mehr Unfälle in Arbeit und Freizeit. Sehr häufig streiten die Betroffenen mit den Versicherungen über den Schaden. Entscheidend sind dabei die Sachverständigen. Ob und wie man selbst Einfluss nehmen kann, erklärt die Deutsche Anwaltauskunft.

„Wer zu Schaden gekommen ist, muss nicht jeden Gutachter akzeptieren“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Die Bundesregierung prüft derzeit, wie die Qualität von Gutachtern verbessert werden kann. In einigen Untersuchungen wurden die Arbeiten von Sachverständigen teilweise sehr schlecht bewertet. „Es kann deshalb Sinn machen, einen eigenen Gutachter zu beauftragen“, rät Rechtsanwalt Walentowski. Die Kosten trägt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung.

Wenn Betroffene zu einer Untersuchung bei einem Sachverständigen geladen werden, können sie dies nicht einfach ablehnen. „Man muss sich jedoch nicht jeden Umgang gefallen lassen“, so Walentowski. Wer sehr lange Wartezeiten oder einen ruppigen Umgangston erlebt, kann die Untersuchung abbrechen. Man sollte dies aber dokumentieren.

Weitere Informationen über Gutachten von Sachverständigen und wie man damit umgehen sollte, finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

Das Onlinemagazin der Deutschen Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.

www.anwaltauskunft.de

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