Letzte Artikel

Pressemitteilungen des DAV

MietR 08/17: Kosten bei Mieterwechsel

Saarbrücken/Berlin (DAV). Die Umlage der Betriebskosten ist immer wieder Anlass für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Insbesondere, wenn die Vorauszahlungen nicht ausreichend sind, wird die Abrechnung genau geprüft. Fraglich können hier unter anderem die Kosten sein, die anfallen, wenn der Mieter wechselt. Oftmals geschieht dies unterjährig, sodass eine Zwischenablesung erforderlich ist. Hierfür werden von dem Versorger Kosten in Rechnung gestellt. Die Frage ist dann, wer diese Kosten zu tragen hat. Der ausziehende Mieter, der einziehende Mieter oder aber der Vermieter?

In diesem Zusammenhang informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) über eine Entscheidung des Amtsgerichts Saarbrücken vom 7. Oktober 2016 (AZ: 36 C 348/16). In der Entscheidung hatte der Vermieter diese Nutzerwechselkosten in die Abrechnung des ausscheidenden Mieters eingestellt, dieser war aber nicht bereit, sie zu tragen.

In der dann anhängigen Zahlungsklage des Vermieters bestätigte das Gericht die Auffassung des Mieters. Bei den Kosten des Mieterwechsels handelt es sich schon begrifflich nicht um umlagefähige Betriebskosten. Denn dies sind nur Kosten, die durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen und Einrichtungen laufend entstehen. Wesentliches Merkmal ist also, dass es sich um Kosten handelt, die zwar nicht unbedingt jährlich, aber doch in einem regelmäßigen Turnus anfallen. Bei den einmalig bei Auszug entstehenden Kosten des Nutzerwechsels ist dies gerade nicht der Fall.

Sofern der Vermieter auf solchen Kosten nicht sitzenbleiben will, muss er eine gesonderte Vereinbarung mit dem Mieter treffen. Eine „automatische“ Umlage durch die Betriebskosten kommt nicht in Betracht.

Informationen: www.mietrecht.net

 weiterlesen ›
Pressemitteilungen des DAV

MietR 07/17: Nachzahlungen aus Betriebskosten können von der Kaution einbehalten werden

Neunkirchen/Berlin (DAV). Das Ende der Mietzeit ist nicht immer das Ende von Streitigkeiten. Auch wenn die Wohnung von dem Mieter geräumt und herausgegeben wurde, bleibt eine Frage offen: Was geschieht mit der bei Mietbeginn hinterlegten Kaution? Klar ist, dass der Vermieter diese zur Sicherung erhalten hat. Aber welche Ansprüche sollen damit gesichert werden? Mietzahlungen oder nur fehlende Renovierungsarbeiten?

In diesem Zusammenhang informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) über eine Entscheidung des Amtsgerichts Neunkirchen vom 18. Oktober 2016 (AZ: 13 C 799/15). Hier hatte ein Mieter auf Rückzahlung seiner Kaution geklagt, die der Vermieter unter anderem mit einer Nachzahlung aus der letzten Betriebskostenabrechnung verrechnet hatte.

Eine solche Verrechnung ist zulässig. Die Kaution soll zwar insbesondere eine Sicherheit für Schäden an den Mieträumen nach Beendigung des Mietvertrages darstellen. Dies heißt aber nicht, dass die Verrechnung nur mit solchen Ansprüchen erfolgen kann. Insbesondere wenn, wie in dem zu entscheidenden Fall, dem Nachforderungsbetrag nicht widersprochen wird, muss der Vermieter nicht die Kaution insgesamt auszahlen um dann wieder einen Betrag in Höhe der Nachzahlung zurückzufordern. Vielmehr kann er die Beträge verrechnen und nach dieser Verrechnung den Restbetrag an den Mieter auskehren.

Informationen: www.mietrecht.net

 weiterlesen ›
Pressemitteilungen des DAV

FamR 01/17: Gemeinsames Sorgerecht darf Kindeswohl nicht schaden

Hamm/Berlin (DAV). Das elterliche Sorgerecht stehe bei nicht verheirateten Paaren nach dem Gesetz zunächst allein der Mutter zu, es kann auch auf Mutter und Vater übertragen werden. Voraussetzung ist, dass dies mit dem Kindeswohl im Einklang steht. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm am 24. Mai 2016 (AZ: 3 UF 139/15) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Das Paar lebte in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Der gemeinsame Sohn wurde 2006 geboren. Rund sieben Jahre später trennten sich die Eltern zunächst innerhalb ihrer gemeinsamen Wohnung, kurz darauf kam es auch zur räumlichen Trennung. Die Frau warf dem Mann häusliche Gewalt vor, was dieser bestritt.

Das Kind lebte dann bei der Mutter. Sie hatte das alleinige Sorgerecht, der Vater ein Umgangsrecht. Er beantragte nach der Trennung jedoch das das gemeinsame Sorgerecht.

Ohne Erfolg. Das Gericht kam auf Basis eines Sachverständigengutachtens und Anhörung der Beteiligten zu der Entscheidung, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl widerspreche. Die Eltern seien vollkommen zerstritten und nicht kompromissfähig. Es fehle an der für ein gemeinsames Sorgerecht notwendigen Bereitschaft zu Kommunikation und Kooperation sowie einer Bereitschaft zum Konsens. Wenn, wie hier, auch mit professioneller Hilfe keine Besserung zu erwarten sei, könne auch schon eine „Probephase“ dem Kind schaden.

Information: www.dav-familienrecht.de

 weiterlesen ›
Europa im Überblick - DAV

Europa im Überblick, 04/17

Die aktuellen EU-Informationen des DAV, heute mit den Themen: Anhörung zur Rolle von Rechtsanwälten bei Panama Papers, Dienstleistungspaket der EU-Kommission auf Deutsch, Berichtsentwurf zum Geoblocking, Annahme des CETA-Abkommens.

 weiterlesen ›
Pressemitteilungen des DAV

IT 02/17: VI. Hamburger IT-Rechtstag stellt die Themen Datenschutz und IT Projekte in den Fokus

Berlin (DAV). Die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) veranstaltet gemeinsam mit dem Hamburger Anwaltverein am 3. Februar 2017 den VI. Hamburger IT-Rechtstag – nach den Erfolgen der letzten Jahre in diesem Jahr erstmals als Ganztagsveranstaltung. Die Veranstaltung beleuchtet zwei Generalthemen, die für nahezu jedes Unternehmen von stetig wachsender Bedeutung sind: Datenschutz und IT-Projektmanagement.

Vor rund einem halben Jahr wurde die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verabschiedet und stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen: Sie müssen bis Mai 2018 die neuen Regelungen umsetzen. Bei Nichtbeachtung ergeben sich beachtliche Compliance-Risiken.

Auch deswegen wird ein juristisch professionelles IT-Projektmanagement immer wichtiger. „Bei den Vertragsverhandlungen zu einem IT-Projekt sollten Unternehmen etwa unbedingt darauf achten, dass schon bei der Softwareentwicklung rechtliche Aspekte einbezogen werden“, betont der Fachanwalt für IT-Recht Florian König von der davit. König beleuchtet in einem Tandem-Vortrag mit seinem Kollegen Rechtsanwalt Axel Burkart „Juristisches IT-Projektmanagement aus Auftraggeber- und Auftragnehmersicht“.

König nennt als einen besonders zu berücksichtigenden Aspekt die Datenschutzkonformität. Ist die Software nicht datenschutzkonform (Stichwort: „dataprotection by design“), kann dies die Datenschutzbehörde auf den Plan rufen. Haben sich Auftraggeber und Auftragnehmer nicht im Vorfeld darüber verständigt, kann in einem solchen Fall die Frage entstehen, wer die Verantwortung trägt. „Aktuell ist nicht geklärt, ob es sich in einem solchen Fall um einen Mangel handelt, für den der Software-Entwickler als Auftragnehmer einstehen muss“, erläutert König. „Hier benötigen wir dringend Rechtssicherheit.“

Weitere Informationen zum VI. Hamburger IT-Rechtstag

 weiterlesen ›
DAV - Depesche

DAV-Depesche Nr. 4/17

Themen u. a.: DAV in der Türkei: Solidarität mit der türkischen Anwaltschaft, Auftakt 2017, Reform des nachehelichen Ehegattenunterhalts, 55. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar, DAV lehnt Änderungen der §§ 113 ff. StGB ab

 weiterlesen ›
Pressemitteilungen des DAV

IT 01/17: Wem gehören die Daten? Datenökonomie und Datenkontrolle Schwerpunktthema beim OSE Symposium

Berlin (DAV). Angesichts rasant wachsender Datenmengen in Wirtschaft und Handel ist die Frage, wem diese Daten „gehören“, immer stärker in den Fokus gerückt. Schaut man auf die Gesetzgebung, wird deutlich, wie unterschiedlich die einzelnen Staaten das Thema Eigentum an Daten behandeln. In Deutschland selbst gibt es hierzu noch keinerlei rechtliche Regelungen.

Vor diesem Hintergrund hat das diesjährige OSE Symposium Datenökonomie und Datenkontrolle zum Schwerpunktthema gemacht. Das Symposium, das am 27. Januar 2017 in München stattfindet, wird veranstaltet von der OSE, Organisation pro Software Escrow. Kooperationspartner ist davit, die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Unternehmen, die im Zuge der Digitalisierung in das Gewinnen und Analysieren von Daten beträchtliche Summen investiert haben, haben größtes Interesse, diese Daten zu nutzen und gleichzeitig vor unberechtigter Nutzung Dritter zu schützen. Experten diskutieren daher intensiv die Einführung eines Eigentumsrechts an Daten.

„Wir benötigen dringend klare rechtliche Regelungen“, so der Fachanwalt für IT-Recht Christian R. Kast von der davit. Der bisher in Deutschland existierende Schutz von Datenbanken reiche nicht aus, Investitionen der Unternehmen in legale Daten zu schützen. „Es gilt, diese Rechtslücke zügig zu schließen – in Deutschland, aber auch auf EU-Ebene.“

Weitere Informationen zum 12. OSE SYMPOSIUM

 weiterlesen ›